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Haftung für Links
Das Landgericht Hamburg fällte am 12. Mai 1998 ein Urteil (AZ: 312 O
85/98), in dem der Beklagte für den Inhalt einer fremden Web-Seiten
haftbar gemacht wird, auf die er mit einem Link auf seiner eigenen
Seite verwiesen hatte. Die fremde Seite enthielt Äußerungen über den
Kläger, die dessen Persönlichkeitsrechte verletzten. Der Beklagte
hätte sich auf seiner Web-Seite nach Ansicht des Gerichts zumindest
von diesen Äußerungen distanzieren müssen. Ein Hinweis, dass er
keine Haftung für die Äußerungen Dritter übernehme
(Haftungsfreizeichnungsklausel) hätte dafür jedoch nicht gereicht,
heißt es in der Urteilsbegründung. Das Hamburger Urteil erweitert
die Haftung für Veröffentlichungen im Internet erheblich, indem es
erstmals auch Links einbezieht.
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